Der Versand von Gefahrgut im Luftverkehr ist nur nach vorheriger Schulung bzw. Unterweisung gestattet. Je nachdem welche Funktion (vormals Personalkategorie) sie ausüben gibt es unterschiedliche Schulungen.

Diese haben eine Gültigkeit von 2 Jahren und müssen fristgerecht aufgefrischt werden. Als behördlich anerkannter Schulungsveranstalter bieten wir Kurse für alle Funktionen an.

Da nicht immer eine volle Gefahrgutschulung nötig ist, bieten wir speziell verkürzte Kurse an. Neben unserem regulären Angebot, welches bereits die gefragtesten Spezialschulungen beinhaltet, stellen wir gerne individuelle Schulungen für Sie zusammenstellen.

Zusätzlich erhalten Sie bei uns auch Unterweisungen gem. ADR 1.3 die für den Versand von Gefahrgut im Straßenverkehr vorgeschrieben sind.

CBTA

Aufgrund einer Änderung in den IATA-DGR Trainingsvorgaben gibt es 2 wichtige Änderungen für Sie:

  • Aus Personalkategorie wird Funktion:
    Finden Sie hier eine Übersicht, um den korrekten Lehrgang zu finden
  • Bedarfsanalyse für jede Schulung:
    Die Bedarfsanalyse (Trainings Need Analysis) ist für jede Person vorgeschrieben die einen Gefahrgutlehrgang absolvieren muss, um die korrekte Schulung zu gewährleisten. Diese muss vor der Schulung von den Teilnehmer:innen bzw. deren Arbeitgebern übermittelt werden und vom Schulungsveranstalter aufbewahrt werden.

 

Gerne beraten wir Sie, um die korrekten Kurse für Sie und Ihre Mitarbeiter zu finden und helfen bei der Erstellung der Bedarfsanalyse.