Biologische Substanzen (Unterklasse 6.2)

Biologische Substanzen die (möglicherweise) ansteckungsgefährlich sind werden zur Sicherheit aller Beteiligten der Unterklasse 6.2 zugeordnet und in 2 Kategorien (A & B) eingeteilt. Kategorie A sind ansteckungsgefährliche Stoffe die bei sonst gesunden Menschen oder Tieren eine dauerhafte Körperbehinderung oder eine lebensbedrohliche oder tödliche Krankheit hervorrufen können. Sie werden der UN 2814 bzw. UN 2900 zugeordnet. Ein ansteckungsgefährlicher Stoff der nicht dieser Definition entspricht wird der Kategorie B (UN 3373) zugeordnet.

Preis: 459,- / 252 ,- zzgl. USt (Erst- / Auffrischungslehrgang)