Dekoratives Bild mit Scrabble Steinen und zeigt "Learn"

Seit 2024 heißen Gefahrgutschulungen für den Bereich Luftfracht Funktionen (vorher waren es Personalkategorien). Das liegt an dem seitens IATA vorgeschriebenen Trainingsvorgaben – CBTA.

CBTA ist die Abkürzung für „Competency-based Training and Assessment“ bzw. auf deutsch „kompetenzorientierter Schulungs-und Beurteilungsansatz“.

CBTA

Aus Personalkategorie wird Funktion:
Finden Sie hier eine Übersicht, um den korrekten Lehrgang zu finden

 Das Training wird von behördlich anerkannten Schulungsveranstaltern durchgeführt, welche regelmäßig durch die Austro Control GmbH überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Schulungen alle nötigen Inhalte aufweisen.

Bedarfsanalyse für jede Schulung:
Bevor eine Schulung stattfindet, muss eine Bedarfsanalyse erfolgen, um sicherzustellen, dass das korrekte Training absolviert wird.
Die Bedarfsanalyse (Trainings Need Analysis) ist für jede Person vorgeschrieben die einen Gefahrgutlehrgang absolvieren muss, um die korrekte Schulung zu gewährleisten. Diese muss vor der Schulung von den Teilnehmer:innen bzw. deren Arbeitgebern übermittelt werden und vom Schulungsveranstalter aufbewahrt werden.
Gerne beraten wir Sie, um die korrekten Kurse für Sie und Ihre Mitarbeiter zu finden und helfen bei der Erstellung der Bedarfsanalyse.

Das Assessment:
Es wird gem. CBTA nach dem Training vorgeschrieben und muss vor der Auffrischung erfolgen. Wann innerhalb des 2 Jahresrhythmus bleibt den Teilnehmer:innen bzw. den Arbeitgebern überlassen. Wie oft ein Assessment stattfinden soll, muss vom Arbeitgeber definiert werden.
Die ICAO (die Grundlage für die IATA-DGR) spricht von mehreren Beobachtungen aber gibt keine Zahl vor. Empfohlen wird das Assessment (die Beobachtung) nach längerer Abwesenheit bzw. mehreren Sendungsstoppungen.
Das Assessments kann durch jede Person mit entsprechendem Kenntnisstand durchgeführt werden – intern oder extern.
Für das Assessment herrscht eine Dokumentationspflicht, die im Zuge von behördlichen Audits kontrolliert wird.
Das Ergebnis des Assessments soll intern dazu dienen festzustellen ob noch die nötige Kompetenz besteht, um Gefahrgut zu versenden bzw. abzufertigen. Es muss nicht an Behörden übermittelt werden und es resultiert daraus keine direkte Konsequenz. Der Arbeitgeber muss über das Ergebnis informiert werden und muss dann entscheiden, ob eventuell eine Nachschulung nötig ist.

Der Schulungsveranstalter hat vor einer Auffrischung zu prüfen, ob ein Assessment stattgefunden hat. Es wird das Datum, die Form der Durchführung und die Information wer das Assessment durchgeführt hat, benötigt. Ohne diese Informationen darf keine Auffrischungsschulung stattfinden.

Hier finden Sie den IATA Leitfaden zur Gefahrgutschulung.

 

Gerne können auch Assessments über NiDe Training & Consulting e.U. bezogen werden. Wir bieten sowohl Unterstützung vor Ort als auch Onlineassessments an, die auf Ihren Bedarf abgestimmt werden können.

Eine Übersicht über unser komplettes Schulungsprogramm finden Sie hier.