Das Assessment:
Es wird gem. CBTA nach dem Training vorgeschrieben und muss vor der Auffrischung erfolgen. 
Das Ergebnis des Assessments soll intern dazu dienen festzustellen ob noch die nötige Kompetenz besteht, um Gefahrgut zu versenden bzw. abzufertigen. Es muss nicht an Behörden übermittelt werden und es resultiert daraus keine direkte Konsequenz. Der Arbeitgeber muss über das Ergebnis informiert werden und muss dann entscheiden, ob eventuell eine Nachschulung nötig ist.

Alle angeführten Preise sind exkl. Ust.  Beachten Sie, dass gebuchte Onlinekurse innerhalb von 3 Monaten nach Buchung absolviert werden müssen.