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Unterweisung für Gefahrgut in begrenzter Menge gem. ADR 3.4 (Straßenfracht)

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Diese gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung ist ausreichend für den Versand von Gefahrgut in begrenzter Menge als Straßenfracht gem. ADR 3.4.

Per Luftfracht wird eine Gefahrgutschulung gesetzlich vorgeschrieben, daher ist diese Unterweisung nicht ausreichend. Auch wenn es auf beiden Verkehrsträgern als „Gefahrgut in begrenzter Menge“ bezeichnet wird, sind sehr unterschiedliche Anforderungen zu beachten.


Ihr Handout zum Download finden Sie im Reiter „Materials“ und erneut in der ersten Lektion „Einleitung“.

Sie können jederzeit eine Lektion, eine Übung oder ein Quiz wiederholen solange die Abschlusswiederholung noch nicht absolviert wurde.

Erst nachdem alle Lektionen absolviert wurden, kann die Abschlusswiederholung gestartet werden. Sie erhalten in den Tagen nach der Absolvierung Ihre Unterweisungsnachweis per E-Mail zugeschickt.

Sollten es passieren, dass der Lehrgang an einer Stelle nicht weiterläuft, können Sie jederzeit refreshen.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Schulungen nicht für Handydisplays konzipiert sind. Es ist zudem behördlich vorgeschrieben, dass Schulungen auf Displays mit einer Bildschirmgröße von mindestens 20 cm Diagonale absolviert werden müssen.


Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen stehen wir natürlich zur Verfügung.

E-Mail: info@gefahrgut-training.at

Tel: +43 699 127 11 251

Klicken Sie am Ende jeder Lektion bitte auf „Als vollständig markieren“ um zur nächsten Lektion zu gelangen.

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