
Willkommen zu Ihrem gesetzlich vorgeschriebenen Assessment.
Das Assessment wird gem. CBTA nach ihrem Training vorgeschrieben und muss vor der Auffrischung erfolgen. Wann innerhalb des 2 Jahresrhythmus bleibt Ihnen überlassen. Wie oft ein Assessment stattfinden soll, muss vom Arbeitgeber definiert werden.
Die ICAO (die Grundlage für die IATA-DGR) spricht von mehreren Beobachtungen aber gibt keine Zahl vor. Empfohlen wird das Assessment (die Beobachtung) nach längerer Abwesenheit bzw. mehreren Sendungsstoppungen.
Für das Assessment herrscht eine Dokumentationspflicht, die im Zuge von behördlichen Audits kontrolliert wird.
Das Ergebnis des Assessments soll intern dazu dienen festzustellen ob noch die nötige Kompetenz besteht, um Gefahrgut zu versenden bzw. abzufertigen. Es muss nicht an Behörden übermittelt werden. Der Arbeitgeber soll über das Ergebnis informiert werden und muss dann entscheiden, ob eventuell eine Nachschulung nötig ist.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das Assessment nicht für Handydisplays konzipiert ist.
Bei Fragen, Wünschen oder Anregungen stehen wir natürlich zur Verfügung.
E-Mail: info@gefahrgut-training.at
Tel: +43 699 127 11 251




